Arbeitnehmerveranlagung

Zögern Sie nicht auch als Einzelperson z.B. für eine Arbeitnehmerveranlagung uns zu kontaktieren – gerne beraten wir Sie jederzeit in allen steuerlichen Belangen, um Sie hierbei bestmöglich zu unterstützen!

Steuerausgleich – „schon wieder vergessen?!“

Viele Berufstätige verabsäumen die Chance sich jährlich die zu viel ans Finanzamt bezahlten Abgaben wieder zurückzuholen- doch die wesentliche Information ist, dass die Arbeitnehmerveranlagung bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden kann!

Selbst wenn Ihnen bei Ihrer Lohnabrechnung keine Lohnsteuer abgezogen wurde, wird Ihnen eine Negativsteuer rückvergütet. Sollten Sie noch immer den Arbeitsaufwand scheuen, führen wir Ihnen noch einige weitere Beispiele an bei denen es ebenfalls zu einer (Teil)Vergütung der Lohnsteuer kommen kann:

  • Schwankende Bezüge im Laufe des Beschäftigungsjahres wegen Karenz, Ende einer Lehre, Berufswechsel, etc.
  • Unterhaltszahlungen (Alimente), die Sie für ein Kind geleistet haben
  • Wohnungskauf oder Hausbau
  • Spenden an begünstigte Spendenempfänger
  • Kirchenbeiträge
  • Berufliche Weiterbildungen
  • Alleinverdienerin/erzieherin
  • Kinderbetreuung

Weitere Verwirrung schafft die 2016 anstehende Steuerreform, um Ihnen einen kleinen Einblick in die- möglicherweise sogar Sie selbst betreffende – Reform zu geben, sind im Nachfolgenden einige Änderungen angeführt:

Einkommen

Bisherige Regelungen Beschlossene neue Regelungen
EUR 0-11.000,00 Steuerfrei EUR 0-11.000,00 Steuerfrei
Über EUR 11.000,00
bis EUR 25.000,00
36,5 % Über EUR 11.000,00
bis EUR 18.000,00
25%
Über EUR 25.000,00
bis EUR 60.000,00
43,21% Über EUR 18.000,00
bis EUR 31.000,00
35%
Über EUR 60.000,00 50% Über EUR 31.000,00
bis EUR 60.000,00
42%

Bei PRIVATEM Grund und Boden: nach Ablauf
des zehnten Jahres ein Inflationsabschlag von.
2% jährlich vom Veräußerungsgewinn
abgezogen werden.
außerbetriebliche Einkünfte
Steuersatz wird auf 30% angehoben!
Inflationsabschlag entfällt

Verdopplung des Kinderfreibetrags

Bisherige Regelungen Beschlossene neue Regelungen
Wenn nur von einem Steuerpflichtigen
geltend gemacht: EUR 220,00/Jahr
Wenn nur von einem Steuerpflichtigen
geltend gemacht: EUR 440,00/Jahr

Anpassung beim PKW Sachbezug

Bisherige Regelungen Beschlossene neue Regelungen
Besteht die Möglichkeit ein firmeneignes
Fahrzeug für Privatfahrten kostenlos
zu nutzen:

monatlicher Sachbezug: 1,5% der
Anschaffungskosten des Kfz
(max.EUR 720)
Besteht die Möglichkeit ein firmeneignes
Fahrzeug für Privatfahrten kostenlos zu nutzen:

monatlicher Sachbezug: 2% der
Anschaffungskosten des Kfz
(max. EUR 960)

Einführung eines Umsatzsteuersatzes von 13%

Bisherige Regelungen Beschlossene neue Regelungen
ermäßigte Steuersatz bei der USt beträgt
in der Regel 10%.

Ab-Hof-Verkauf von Wein unterliegt einem
ermäßigtem Steuersatz von 12%.
ab 1.1.2016:
Ermäßigte Steuersatz erhöht sich auf
13% für: Lieferungen und Einfuhr von
lebenden Tieren und Pflanzen, sowie
Futtermitteln etc., Beherbergung und
Eintrittskarten im kulturellen Bereich

Ab-Hof-Verkauf für Wein wird auf 13%
angehoben.

Neuerungen bei der Grunderwerbssteuer

Bisherige Regelungen Beschlossene neue Regelungen
Bei Erwerben innerhalb der Familie wird der
dreifache Einheitswert zur Berechnung der
Grunderwerbssteuer herangezogen
ermäßigtem Steuersatz von 12%.
ab 1.1.2016:
Grundstückswert (Verkehrswert) immer
als Bemessungsgrundlage bei der
unentgeltlichen Übertragung von
Über EUR 60.000,00
bis EUR 90.000,00 - 48%

Über EUR 90.000,00
bis EUR 1.000.000,00 - 50%

Über EUR 1.000.000,00
(befristet von 2016 bis 2020) - 55%

Abschaffung der Topf-Sonderausgaben(auslaufend)

Bisherige Regelungen Beschlossene neue Regelungen
Versicherungsprämien,Wohnraum schaffung,
Wohnraumsanierung können
insgesamt bis zu einem persönlichen
Höchstbetrag von EUR 2.929,00
jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
ab 1.1.2016:
keine Absetzmöglichkeit für Neuverträge

Entfall der Mietzinsbeihilfe

Bisherige Regelungen Beschlossene neue Regelungen
Erhöhungen des gesetzlichen Hauptmietzins
als außergewöhnliche Belastung
steuerlich berücksichtigbar:

Voraussetzung: max. Einkommen:
EUR 7.300,00/Jahr
ab 31.12.2015:
Förderung abgeschafft.

Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen

Bisherige Regelungen Beschlossene neue Regelungen
Kapitalertragssteuer von 25% auf:
  • Zinserträge aus Bankeinlagen
  • Gewinnanteile aus Aktien und
    GmbH Anteilen
  • Gewinne aus der Veräußerung von
    Aktien und Derivaten
ab 31.12.2015:
Förderung abgeschafft.

Anpassung bei der Immobilienertragssteuer

Bisherige Regelungen Beschlossene neue Regelungen
Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen
unterliegen Steuersatz von 25%.
ab dem 1.1.2016:
(für Einnahmen/Ausgaben Rechner und
Grundstücken herangezogen)

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